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   OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17   

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OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17 (https://dejure.org/2020,11804)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.04.2020 - 5 A 580/17 (https://dejure.org/2020,11804)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. April 2020 - 5 A 580/17 (https://dejure.org/2020,11804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 26 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG § 26 Abs. 2
    Ausbaubeitrag, Verbesserung und Erneuerung einer Verkehrsanlage, bestimmungsgemäße Funktion, Vorteilsbegriff, Umwandlung einer Gemeindestraße in eine Fußgängerzone

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen, 21.09.2018 - 5 A 88/18

    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung; Überzeugungsgrundsatz,

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17
    Ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. dazu: SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2018 - 5 A 88/18.A -, juris Rn. 4) oder gegen die Begründungspflicht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. dazu: SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2016 - 5 A 585/15.A -, juris Rn. 2) ist somit weder dargelegt noch sonst ersichtlich.
  • OVG Sachsen, 08.01.2016 - 5 A 585/15

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Urteil, nicht mit Gründen versehen

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17
    Ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. dazu: SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2018 - 5 A 88/18.A -, juris Rn. 4) oder gegen die Begründungspflicht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. dazu: SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2016 - 5 A 585/15.A -, juris Rn. 2) ist somit weder dargelegt noch sonst ersichtlich.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17
    5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens offen erscheint (st. Rspr., vgl. u. a. SächsOVG, Beschl. v. 2. Juni 2015 - 5 A 42/13 -, juris Rn. 9; BVerfG, Beschlüsse v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11, und v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 14/15).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17
    5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens offen erscheint (st. Rspr., vgl. u. a. SächsOVG, Beschl. v. 2. Juni 2015 - 5 A 42/13 -, juris Rn. 9; BVerfG, Beschlüsse v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11, und v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 14/15).
  • OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 B 76/04

    Grenzen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17
    16 Hier spricht zwar für eine Verbesserung zumindest von Fahrbahn und Gehweg, dass gemäß dem Bau- und Finanzierungsbeschluss der Beklagten vom 13. Oktober 2010 die Fahrbahn anstelle einer Asphaltdecke eine Decke aus Granit-Kleinpflaster erhalten hat, was ihre Reparatur- und Frostanfälligkeit reduzieren könnte (vgl. SächsOVG, Urt. v. 5. April 2006 - 5 B 76/04 -, juris Rn. 47), und der zuvor nicht einheitlich befestigte Gehweg durchgehend mit einem Granitplattenband mit Ober- und Unterstreifen aus Mosaikpflaster versehen wurde, wodurch sich Leichtigkeit und Sicherheit des Fußgängerverkehrs erhöht haben könnten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2007 - 15 B 1837/07

    Beitragsfähiger Ausbau in Form nachmaliger Herstellung (Erneuerung) einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17
    In einem solchen Fall hat eine von der Gemeinde unterlassene Unterhaltung und Instandsetzung keine eigenständige Bedeutung mehr, weil sich die Gemeinde nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit, wenn die Verkehrsanlage dann tatsächlich erneuerungsbedürftig ist, nach ihrem Ermessen im Rahmen des Vertretbaren entscheiden kann, ob sie sich auf eine Instandhaltung beschränkt oder eine grundhafte Erneuerung vornimmt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 29. Juli 2009 - 6 ZB 07.2861 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Beschl. v. 7. Dezember 2007 - 15 B 1837/07 -, juris Rn. 12; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 32 Rn. 34).
  • OVG Sachsen, 30.06.2017 - 5 A 133/16

    Rundfunkbeitrag; Befreiung; religiöse Gründe

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17
    Der Zulassungsantrag muss sich dazu mit den Argumenten des Verwaltungsgerichts für seine Entscheidung inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie nicht tragfähig sein sollen (SächsOVG, Beschl. v. 30. Juni 2017 - 5 A 133/16 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153

    Straßenausbaubeitragsrecht, Fußgängerzone/Fußgängerbereich, Verbesserung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17
    Bei der Bemessung des Vorteils kann die eingeschränkte Benutzbarkeit einer Verkehrsanlage mit Kraftfahrzeugen aufgrund der Einrichtung einer Fußgängerzone allerdings Bedeutung haben und erfordert grundsätzlich eine Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 24. Juni 2015 - 15 A 2299/14 -, juris Rn. 16; BayVGH, Urt. v. 5. Februar 2007 - 6 BV 05.2153 -, juris Rn. 37 ff.).
  • OVG Sachsen, 14.03.2018 - 5 A 184/15

    Zusammengefasster Abgabenbescheid; Bestimmtheit; eindeutig bezeichnete

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17
    Für das an dieser Verkehrsanlage anliegende Grundstück der Klägerin ist mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung bei der Beklagten (nach Aktenlage 2013, d. h. vor Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung) die sachliche Beitragspflicht entstanden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 14. März 2018 - 5 A 184/15 -, juris Rn. 33, m. w. N.) und mit dem Bescheid vom 2. Oktober 2014 auch fristgerecht geltend gemacht worden.
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 9 ME 365/04

    Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Einstufung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17
    Bereits die Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung der Verkehrsanlage indiziert deshalb regelmäßig den besonderen wirtschaftlichen Vorteil für die angrenzenden Grundstücke, ohne dass es auf die subjektive Einschätzung der Eigentümer ankommt (NdsOVG, Beschl. v. 20. September 2005 - 9 ME 365/04 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14

    Straßenausbaubeitrag; selbstständige Verkehrsanlage; Abschnittsbildung;

  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861

    Ausbaubeitrag; Haupterschließungsstraße; Abgrenzungsmerkmale;

  • OVG Sachsen, 11.12.2017 - 5 A 259/15

    Straßenausbaubeitrag; Verbesserung einer Verkehrsanlage; Erneuerung einer

  • OVG Sachsen, 11.09.2017 - 5 B 158/17

    Ausbaubeitragspflicht einer nicht zur Straße gehörenden Teilfläche eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 15 A 2299/14
  • VG Lüneburg, 11.04.2018 - 5 A 330/15

    Widerruf von Zuwendungen wegen Verstoßes gegen das Vergaberecht

    Nachdem der Kläger mit Schreiben vom 8. März 2016 und 9. November 2017 den Beklagten erfolglos zur Zahlung von C. EUR aufgefordert hatte, hat er am 20. November 2017 eine weitere Klage erhoben (Az. 5 A 580/17).

    Die Kammer hat mit Beschluss vom 11. April 2018 die beiden Klagen (5 A 330/15 und 5 A 580/17) zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    Stellte er einen Vollstreckungstitel dar, wäre auch die zusätzlich erhobene Klage vom 20. November 2017 (ursprüngliches Az. 5 A 580/17) auf Zahlung des Zuwendungsbetrages bereits unnötig gewesen, da unmittelbar aus dem Bescheid heraus hätte vollstreckt werden können.

  • OVG Sachsen, 04.05.2022 - 5 A 1425/18

    Verkehrsanlage; Ausdehnung; natürliche Betrachtungsweise; Zäsur; Kreuzung;

    Bei einer Erneuerung wird folglich eine nicht mehr (voll) funktionsfähige, also erneuerungsbedürftige Anlage in einen im Wesentlichen der ursprünglichen Anlage vergleichbaren Zustand versetzt (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Urt. v. 11. Dezember 2017 - 5 A 259/15 -, juris Rn. 21/22, m. w. N.; Beschl. v. 16. April 2020 - 5 A 580/17 -, juris Rn. 15).

    Sie entfällt damit lediglich für Grundstücke, die trotz ihrer räumlich engen Beziehung zur ausgebauten Straße eine solche qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit zur ausgebauten Verkehrsanlage nicht haben (vgl. zum ausbaubeitragsrechtlichen Vorteilsbegriff SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2020 - 5 A 580/17 -, juris Rn. 20; Urt. v. 17. Juni 2008 - 5 B 514/07 -, juris Rn. 17 ff., und Beschl. v. 31. Januar 2013 - 5 A 783/10 -, juris Rn. 15 bis 17).

    Unerheblich sind deshalb die subjektiven Absichten und Möglichkeiten des jeweiligen Beitragsschuldners, insbesondere die von ihm gewählte konkrete Nutzung seines Grundstücks (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2020 - 5 A 580/17 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 11. September 2017 - B 158/17 -, juris Rn. 9 ff., m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2021 - 2 LA 214/17

    Ausbau einer Straße

    Der Vorteil richtet sich rein grundstücksbezogen nach der wahrscheinlich zu erwartenden Inanspruchnahme der Straße; die subjektiven Ansichten des jeweiligen Beitragspflichtigen hierzu sind unerheblich (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 28. Oktober 1997 - 2 L 281/95 - Rn. 26, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 16. April 2020 - 5 A 580/17 - Rn. 20, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

    Unerheblich sind deshalb die subjektiven Absichten und Möglichkeiten des jeweiligen Beitragsschuldners, insbesondere die von ihm gewählte konkrete Nutzung seines Grundstücks (vgl. OVG Bautzen Urteil vom 4. Mai 2022 - 5 A 1425/18 -, BeckRS 2022, 15925 Rn. 38, beck-online; Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 A 580/17 -, juris Rn. 20 und vom 11. September 2017 - 5 B 158/17 -, juris Rn. 9 ff., m. w. N.).
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